Hydraulischer Abgleich

Schützt die Umwelt und ihr Portemonnaie

Nach einer möglichst raumweisen Berechnung der Heizlast (Link auf Unterreiter Heizlastberechnung) kann durch uns der hydraulische Abgleich durchgeführt werden.
Bei einem hydraulischen Abgleich des Heizungssystems geht es darum, die Wasservolumenströme in dem Heizungssystem so zu regeln, dass eine gleichmäßige und damit effiziente Heizwärmeversorgung im Gebäude gewährleistet wird.

Ohne einen hydraulischen Abgleich lagert sich oft zu viel warmes Wasser in den näher am Heizkessel gelegenen Heizkörpern, während weiter entfernte Heizkörper nicht hinreichend mit warmem Wasser versorgt werden, da auch das Heizungswasser wie Strom immer den Weg des geringsten Widerstands wählt. Dies lässt sich anhand folgender Grafik verdeutlichen:

Wird dann eine ungleiche Versorgung der Heizkörper festgestellt, wird oft zu kleinen Wärmeerzeugern oder zu geringen Vorlauftemperaturen die Schuld gegeben und diese dann oft verändert. Diese verursachen dann wiederum höhere Kosten. Das Problem lässt sich aber vielmehr dadurch lösen, dass das gesamte System hydraulisch abgeglichen wird, in dem für alle Heizflächen in dem versorgten Rohrnetz gleiche Widerstände erzeugt und alle Komponenten der Heizungsanlage, also Heizkörper, Thermostatventile, (Hocheffizienz-)Pumpen und Rohre, optimal aufeinander abgestimmt werden. Durch den hydraulischen Abgleich ergeben sich Einsparpotenziale von 5-15%; abhängig von Heizungssystem und Gebäudehülle (Andreas Schuh, Obermeister der Innung SHK Berlin).

Der Durchführung des hydraulischen Abgleichs wird durch die BAFA i. R. d. BEG-EM Heizungsoptimierung mit 20% der Kosten als Zuschuss gefördert. Wichtig ist hierbei, dass die Registrierung bei der BAFA für die Förderung vor Abschluss des Vertrages über die Durchführung der Maßnahmen geschehen muss.

Der hydraulische Abgleich ist für größere Gebäude mit einer Gaszentralheizung durch die Bundesregierung mit der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) materiellgesetzlich ab dem 01. Oktober 2022 festgeschrieben worden.

Leistungen-Heizungsanlagen-Hydraulischer Abgleich 1

Die Frist hierfür ist bis zum 30. September 2023 (bei großen Wohngebäuden ab 10 Wohneinheiten bzw. Firmengebäuden mit > 1000m² beheizter Fläche) bzw. bis zum September 2024 (bei 6-9 Wohneinheiten) festgelegt worden. Ausnahmen bestehen dann wenn die aktuelle Heizung schon hydraulisch abgeglichen wurde oder innerhalb von 6 Monaten nach dem Stichtag die Heizung getauscht und/oder eine umfassende Dämmung angebracht wird