Der Einbau einer Split-Klimaanlage in Privathaushalten ist nur dann förderfähig, wenn die Anlage vorrangig zum Heizen genutzt wird, faktisch handelt es sich also um die Förderung von Wärmepumpen mit Kühlfunktion. Für solche Anlagen sind im Rahmen der BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) hohe Zuschüsse von bis zu 70 % der förderfähigen Kosten möglich, abgewickelt über die KfW. Dafür müssen zahlreiche technische Voraussetzungen erfüllt sein, unter anderem Mindest-Effizienzwerte (ETAs), eine Heizlastberechnung nach DIN EN 12831, messtechnische Verbrauchserfassung und eine Schnittstelle für netzdienlichen Betrieb. Viele Klimaanlagen erfüllen diese Anforderungen nicht, wir prüfen das gerne für Ihr konkretes Gerät.
Für gewerbliche Anwender gilt zusätzlich die BAFA-Kälte-Klima-Richtlinie: Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln werden mit einem Zuschuss von 15 % gefördert. Sprechen Sie uns an, wir prüfen pro Projekt, welche Förderung infrage kommt.